Sie interessieren sich als Unternehmen für eine Kooperation?
Im Kontakt mit den Kammern (IHK bzw. HWK) bekundet man sein Interesse, macht sich auf die Suche nach geeigneten „AzubiStudierenden“ und regelt den Ablauf der Ausbildung im Verbundstudium durch Auswahl eines der Blockmodelle im Ausbildungsvertrag. Die Kammern halten Informationen zum Vertrag und den Kooperationsbedingungen für Sie bereit.
Bitte informieren Sie die FAU (Kontaktstelle: Dr. Bianca Distler) und die zuständige Kammer (IHK bzw. HWK) nach dem erfolgreichen Vertragsabschluss.
Checkliste für Unternehmen
Folgende Rahmenbedingungen im Unternehmen sollten für die Bereitstellung von Ausbildungsplätzen (ausbildungsintegrierendes Verbundstudium) bzw. für Praxisphasen (praxisintegrierendes Verbundstudium) beachtet werden:
- Ausbildungsberechtigung
- Gewährleistung eines umfassenden Qualitätsanspruchs bei den Praxisinhalten
- Mentoring/Ansprechpartners für die/den Verbundstudierende(n) im Unternehmen
- IHK/HWK-Berufsausbildungsvertrag (ggf. mit Bildungsvertrag)
- Optional: Erstellung eines langfristigen Personalplans zur Besetzung von Führungspositionen
Neugierig, welche Unternehmen bereits mit uns kooperieren?
Auf der Seite Kooperationen finden Sie eine Auswahl aktueller Partner.